Neues vollständiges Forstlehrbuch (Trunk, J. J.), Forstliche Klassiker Band 32

28,00  Preis inkl. MwSt.

Umfang: 730 S. (Einführung 51 Seiten)

Format: 14×20 cm

ISBN: 978-3-945941-54-6

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Beschreibung

Dem im rheinhessischen Wonnegau, in Herrnsheim bei Worms, geborenen Handwerkersohn Johann Jacob Trunk (1745-1816) hatte seine große geistige Begabung ermöglicht, auf der Universität Heidelberg den akademischen Grad Baccalaureus an der theologischen Fakultät zu erlangen und an der Philosophischen Fakultät zum Magister Artium zu promovieren. Seine rechtswissenschaftlichen Studien schloss er dann an den Universitäten Mainz, Würzburg und Göttingen ab und promovierte 1782 mit einer juristischen Dissertation an der Universität Gießen.
Während zeitweisen Unterbrechungen seiner Universitätsstudien wurde er als Amtskeller im Oberamt Amorbach / Odenwald angestellt. 1782 wurde ihm die Oberaufsicht über die dortigen Forsten übertragen. Noch im gleichen Jahr erhielt er die Anstellung als Advokat am Kaiserlichen Reichskammergericht in Wetzlar. Seine im Odenwald gesammelten forstlichen Erfahrungen nutzend, bewarb sich Trunk 1787 um die ausgeschriebene Oberforstmeisterstelle für die Vorderösterreichischen Lande, die mit der Professur für Forstwissenschaft an der Universität Freiburg i. Br. verbunden war. Nach erfolgreicher Konkursprüfung, zu der er schon den »Plan und Grundriß eines neuen vollständigen Forstlehrbuches« vorlegte, erhielt er die Stelle als Oberforstmeister und begann ab Mai 1787 mit den forstlichen Vorlesungen. Sein hier als Reprint vorgestelltes Forstlehrbuch ist Trunks bekanntestes und wichtigstes Werk. Er benutzte es natürlich als Grundlage seiner forstlichen Seminare. Mit dem Weggang Trunks 1792 von Freiburg i. Br. brachen die ersten forstlichen Vorlesungen an einer deutschen Universität leider ab.
Hervorzuheben ist, dass Trunk mit seinem Forstlehrbuch erstmals eine klare, inhaltsreiche und systematisch gegliederte Darstellung des Forstrechts gegeben hat, indem er auch Fragen der Forstpolitik (z. B. Forsthoheit und -gesetzgebung) behandelt. Er hat damit als Vorläufer die Grundlagen für die spätere Forstpolitik gelegt.